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   BGH, 12.07.2007 - VII ZR 149/06   

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https://dejure.org/2007,10206
BGH, 12.07.2007 - VII ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,10206)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - VII ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,10206)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - VII ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,10206)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erteilung eines richterlichen Hinweises im Falle eines nicht offensichtlich notwendigen geforderten weiteren Sachvortrags; Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör durch das Stellen von Anforderungen an den Sachvortrag ...

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 139
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - VII ZR 149/06
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt aber vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2524 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2004 - XI ZR 17/03

    Zur Hinweispflicht des Berufungsgerichts, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - VII ZR 149/06
    Das Berufungsgericht hätte, wenn es zu diesen Punkten der Auffassung des Landgerichts nicht folgen wollte, die Kläger entsprechend hinweisen und ihnen Gelegenheit geben müssen, ihren Tatsachenvortrag zu ergänzen und gegebenenfalls weiteren Beweis anzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2004 - XI ZR 17/03, BGHReport 2005, 671).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 43/07

    Anforderungen an die Individualisierung des mit einer Teilklage geltend gemachten

    Sie konnten des Weiteren davon ausgehen, dass ihnen ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme eingeräumt werden würde (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - VII ZR 149/06 -, in Juris dokumentiert).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23
    Die verfahrensgegenständliche Baukostenzuschussforderung wirkt nicht wesentlich anders als ein gedachter Baukostenzuschuss auf "Einspeiseseite", der bislang zu weiten Teilen ausdrücklich rechtlich ausgeschlossen und im Übrigen - was die Bedingungen der weiteren Beteiligten bestätigen - jedenfalls nicht praxisüblich ist (vgl. dazu Lührig in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 5. Auflage § 3 KWKG Rn. 13 und 24; Gabler in Baumann/Gabler/Günther, EEG 1. Auflage § 16 Rn. 79 ff.; König in Säcker aaO § 16 EEG Rn. 16; de Wyl/Hartmann/Hilgenstock, IR 2006, 218, 221; Rosch/Hartmann/van der Velden, IR 2010, 194, 197; Hartmann in Theobald/Kühling aaO § 8 KraftNAV Rn. 12 ff.; Säcker in Säcker, aaO 4. Auflage § 8 KraftNAV Rn. 13; Hartmann/Blumenthal-Barby in Theobald/Kühling Energierecht § 11 NAV Rn. 61 [Werkstand: 120. Ergänzungslieferung]; siehe auch BGH, Urteil vom 27. Juni 2007 - VII ZR 149/06, juris Rn. 11).
  • LAG Köln, 01.10.2014 - 12 Sa 269/14

    Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung

    Der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) hätte anderes nur dann geboten, wenn die Kammer Anforderungen an den Sachvortrag der Beklagten gestellt hätte, mit denen ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - VII ZR 149/06, juris-Rz. 3; OLG Köln, Urteil vom 30. April 2014 - 19 U 88/13, juris-Rz. 31).
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